Die EAC-Zertifizierung ist kein Kinderspiel, vor allem nicht für Spielzeug.
EAC-Zertifizierung für Spielzeug: TR ZU 008/2011
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Was fällt unter die TR ZU 008/2011?
Die Technische Vorschrift TR ZU 008/2011 der EAC „Über die Sicherheit von Spielzeug“ stellt strenge Anforderungen an alle Spielzeuge, die in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) auf den Markt gebracht werden. Ihr Geltungsbereich ist breit gefächert, aber Anhang 1 enthält eine Liste von Produkten, die zwar wie Spielzeug aussehen, aber rechtlich nicht als solches gelten.
Beispiele für ausgeschlossene Produkte:
- Weihnachtsschmuck, künstliche Bäume und Beleuchtung
- Sammlermodelle nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet
- Folkloristische oder dekorative Puppen, die nicht für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind
- Spielautomaten
- Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen
- Katapulte, Abschussgeräte und Geschosse mit Metallspitzen
- Produkte mit Heizelementen, die nur für den pädagogischen Gebrauch unter Aufsicht von Erwachsenen bestimmt sind
- Spielzeugautos mit Dampfmaschinen
Das zugrunde liegende Kriterium ist einfach: Wenn das Produkt für Benutzer über 14 Jahren bestimmt ist, kann es nach eurasischem Recht nicht als Spielzeug gelten.
Wie wird die Konformität nachgewiesen?
Die Konformität mit TR ZU 008/2011 wird erreicht durch ein EAC-Zertifikat und nicht durch eine einfache Erklärung.
Während des Zertifizierungsprozesses wird das Spielzeug von akkreditierten Labors auf eine Vielzahl von Parametern getestet, darunter:
- Organoleptische Eigenschaften (Geruch, Geschmack)
- Physikalische Eigenschaften (Schallpegel, elektrostatische und elektromagnetische Felder, Spannungspegel, Infrarotstrahlung, Vibrationen, Radionuklide)
- Gesundheitliche und chemische Indikatoren (chemische Migration)
- Toxikologische und hygienische Eigenschaften (Schleimhautreizung, Toxizitätsindex)
- Mikrobiologische Indikatoren
Wenn es sich um ein elektrisches oder elektronisches Spielzeug handelt, dann gilt auch die TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ – was bedeutet, dass oft ein doppeltes Zertifizierungsverfahren erforderlich ist.
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