EAC-Zertifizierung für Kosmetika: Export in die EAWU

Der Kosmetikmarkt in der EAWU zeigt keine Anzeichen einer Krise. Er wächst stetig, mit einer starken Präsenz von internationalen Marken.

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Verordnungen: TR ZU 009/2011

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Erfasste Produkte: Hautpflege, Parfüm, dekorative Kosmetik, Haarprodukte, Mundhygieneprodukte

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Erforderliche Zertifizierungen: EAC-Deklaration oder Staatlichen Registrierung

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Markierung: EAC-Kennzeichnung

Zertifizieren Sie Ihre Kosmetika und Parfums mit dem Gost Standard

Hier finden Sie 5 gute Gründe, uns zu wählen:

1

Partnerlaboratorien mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz in der EAEU.

2

Mehr als 20 Jahre in den GUS-Ländern tätig.

3

Antragsteller in Russland und Kirgisistan.

4

Partner von mehreren Kosmetikverbänden in Europa.

5

Eine besondere Politik? Sagen Sie es uns und wir passen uns an.

Was ist das Wichtigste über TR ZU 009/2011 zu wissen?

CU TR 009/2011 ist die technische Vorschrift, die Sicherheitsanforderungen für alle kosmetischen Produkte in der EAEU festlegt. Es gibt zwei Zertifizierungssysteme: die EAC-Deklaration und das Staatlichen Registrierung (SGR). In beiden Fällen ist eine Prüfung in akkreditierten EAWU-Labors obligatorisch, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird.

Für welche Produkte ist ein Staatlichen Registrierung (SGR) erforderlich?

Es gibt 13 Kategorien von kosmetischen Mitteln, die der SGR unterliegen:

  1. Parfüms und kosmetische Produkte für die künstliche Bräunung
  2. Produkte zur Hautaufhellung
  3. Kosmetika für die Tätowierung
  4. Intime Kosmetik
  5. Produkte für den individuellen Schutz vor schädlichen Produktionsfaktoren
  6. Kosmetika für Kinder
  7. Haarfärbemittel, Aufhellungs- und Strähnchenprodukte
  8. Produkte zum Dauerwellen und Glätten der Haare
  9. Kosmetika mit Nanomaterialien hergestellt
  10. Enthaarungsprodukte
  11. Chemische Peelings
  12. Fluoridhaltige Mundhygieneprodukte
  13. Zahnpasta mit Peroxid freisetzenden Inhaltsstoffen
Kennen Sie das?

Obwohl das Zertifizierungsverfahren völlig anders ist, ähnelt die TR ZU 009/2011 der EU-Verordnung (EG) 1223/2009 in Bezug auf die Sicherheits- und Inhaltsstoffvorschriften. Da es jedoch keinen automatischen Aktualisierungsmechanismus gibt, kann es, wenn in der EU ein neues Allergen identifiziert wird, mehrere Jahre dauern, bis die Beschränkung in der EAWU tatsächlich durchgesetzt wird.

Welche Informationen müssen auf dem Etikett stehen?

Die erforderlichen Kennzeichnungselemente gemäß TR ZU 009/2011 sind wie folgt:

  • Handelsname des Produkts
  • Produktbeschreibung (falls nicht vom Handelsnamen abgeleitet)
  • Name und Standort des Herstellers (juristische Adresse, einschließlich Land)
  • Herkunftsland (falls abweichend von der Adresse des Herstellers)
  • Name und Ort der Organisation, die für Kundenbeschwerden zuständig ist (ein Vertreter oder Importeur)
  • Nennfüllmenge (Volumen/Gewicht), außer bei Kleinpackungen unter 5 g/ml
  • Massenanteil von Fluorid für Mundhygieneprodukte, die Fluoridverbindungen enthalten
  • Verfallsdatum
  • Produktionsdatum und Haltbarkeitsdatum oder „Mindesthaltbarkeitsdatum (Monat, Jahr)“.
  • Lagerbedingungen (falls nicht standardisiert)
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen, falls zutreffend
  • Chargennummer oder individueller Code zur Rückverfolgbarkeit
  • Gebrauchsanweisung für Parfums/Kosmetika, um Missbrauch zu vermeiden
  • Liste der Inhaltsstoffe, wie in Absatz 9.3 der Vorschriften gefordert

Welche Informationen benötigen wir für ein Angebot?

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns über die EAC-Zertifizierung Ihrer Kosmetika und Parfums sprechen. Dies sind die Informationen, um die wir Sie bitten werden:

  • Tarifliche Position
  • Handelsname des Produkts
  • Kleine Beschreibung (z.B. „straffende Creme“, „Gesichtswasser“ oder „Anti-Aging-Maske“)
  • Bereich des Körpers, an dem es angewendet werden soll
  • Zusammensetzung (INCI)
  • Ob es Nanomaterialien enthält oder nicht
Kennen Sie das?

In der EAWU ist der Antragsteller das Äquivalent zur „verantwortlichen Person“ in der EU, Großbritannien, den USA und anderen Rechtsordnungen. Sie sind nicht verpflichtet, Produktinformationsdateien zu erstellen (da das EAC-System auf obligatorischen Tests beruht), aber sie tragen dennoch sehr ähnliche rechtliche Verantwortung.

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